Gesetzliche
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten zur Prüfung von elektrischen/automatischen Anlagen (Türen, Tore, Schranken, Poller, Drehkreuze, etc.) in der Schweiz
1. Betreiberpflichten gemäss Schweizer Gesetzgebung
In der Schweiz unterliegt der Betrieb von elektrischen / automatischen Anlagen (Türen, Tore, Schranken, Poller, Drehkreuze, etc.) bestimmten Sicherheitsvorgaben und Normen.
Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass die Anlagen regelmässig überprüft werden, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit und auch den Brandschutz zu gewährleisten. Dies fällt unter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gemäss dem Obligationenrecht (OR) und der Verordnung über Arbeitsmittel (VAM).
Verkehrssicherungspflicht: Als Betreiber sind Sie verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Gefahren für Dritte zu verhindern, die durch die Anlage entstehen könnten.
Verordnung über Arbeitsmittel (VAM): Diese Verordnung regelt den sicheren Betrieb von technischen Arbeitsmitteln, einschliesslich automatischen Anlagen. Sie schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel kontinuierlich in einem sicheren Zustand gehalten und gewartet werden müssen, um Gefahren zu vermeiden.
2. Regelmässige Prüfungen und Wartungspflichten
Gemäss den Vorgaben SEV (Schweizerischer Elektrizitätsverband) und der SIA-Norm 343 sowie den allgemeinen Bestimmungen der SIA 118 (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) müssen alle kraftbetätigten Türen, Tore und weitere automatische Anlagen regelmässig überprüft und gewartet werden.
SIA 343: Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre elektrischen/automatischen Anlagen (z. B. Türen, Tore, Schranken) durch qualifiziertes Fachpersonal regelmässig auf Betriebssicherheit geprüft werden.
SUVA-Vorschriften: Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gibt klare Vorgaben für die Wartung, insbesondere zur Vermeidung von Unfällen mit Mitarbeitenden oder Drittpersonen.
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat): Diese Vorschriften betreffen die elektrischen Sicherheitsanforderungen und die Wartungspflicht für automatische Anlagen.
Brandschutzanforderungen (VKF – Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen): Elektrische Anlagen müssen regelmässig gewartet werden, um ihre Funktionsfähigkeit im Brandfall sicherzustellen (z.B. Notöffnung, oder automatische Öffnung bei BMA-Alarm). Eigentümer und Nutzerschaft sind dafür verantwortlich, dass alle brandschutztechnischen Einrichtungen und haustechnischen Anlagen jederzeit betriebsbereit sind.
Herstellervorschriften: Alle Hersteller schreiben für elektrische, bzw. automatische Tor- und Schrankenanlagen die Durchführung von jährlichen Prüfungen vor, um die versprochenen Funktionalitäten und Vorschriften sicherzustellen, bzw. einhalten zu können (Gewährleistung).
3. Haftungsrisiken bei unterlassener Prüfung
Wenn automatische Anlagen nicht regelmässig überprüft werden, kann der Betreiber haftbar gemacht werden, falls es zu einem Unfall kommt. In der Schweiz können Betreiber sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihren Wartungspflichten nicht nachkommen.
Obligationenrecht (OR) Artikel 58-61: Diese Bestimmungen regeln die Haftung des Betreibers für Schäden, die durch mangelhafte Instandhaltung / Unterhalt von Anlagen entstehen.
Versicherungspflicht: Viele Versicherer setzen regelmässige Wartung als Voraussetzung für die Deckung im Schadenfall voraus. Fehlende Nachweise können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
4. Vorteile einer regelmässigen Wartung durch Fachfirmen
Rechtssicherheit: Durch regelmässige Wartungen und Prüfungen erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und können jederzeit den Nachweis über die Sicherheit Ihrer Anlagen erbringen.
Sicherheit: Vermeidung von Unfällen und Verletzungen durch rechtzeitige Erkennung von Defekten.
Lebensdauer der Anlagen: Regelmässige Wartung verlängert die Lebensdauer der Schiebetoranlagen und minimiert den Reparaturaufwand.
Einsatzfähigkeit: Präventive Kontrollen und ggf. Ersatz von Verschleissteilen reduzieren die Ausfälle von Anlagen und unterstützen den Werterhalt.
Haftungsreduzierung: Durch fachgerechte Prüfungen reduzieren Sie das Risiko von Haftungsansprüchen.
Empfehlung
Um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit und Einsatzfähigkeit Ihrer elektrischen/automatischen Anlagen zu gewährleisten, empfehlen wir eine regelmässige Prüfung durch unsere zertifizierte Fachfirma. Wir bieten Ihnen gerne ein massgeschneidertes Wartungsangebot an.
Nach jeder Prüfung erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll als Nachweis für die ordnungsgemässe Wartung und Kontrolle Ihrer Anlagen.